Änderung des Bußgeldkatalogs

Änderung des Bußgeldkatalogs

Der Bundesrat hat am 08.10.2021 die Änderung des Bußgeldkatalogs beschlossen. Dabei sollen insbesondere die Bußgelder für zu schnelles Fahren und Falschparken deutlich angehoben werden. Teilweise werden die Bußgelder verdoppelt. So wird beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h innerorts statt der ursprünglichen EUR 25,00 nunmehr EUR 50,00 fällig.

Deutlich teurer wird auch das Falschparken. Das parken in zweiter Reihe kostet beispielsweise nach Änderung des Bundeskatalogs EUR 55,00 statt der bisher EUR 20,00. Neu hinzu kommt, dass für Parkverstöße künftig Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden können. Das war bisher nicht vorgesehen. Das ist dann möglich, wenn in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder Gefährdung geparkt wird. Auch das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge wird nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 100,00 statt EUR 35,00, sondern auch mit einem Punkt im Fahreignungsregister belegt.

Verschärft werden die Bußgelder bei Gefährdung der Fußgänger. Das Bußgeld nach Änderung des Bußgeldkatalogs wird von EUR 70,00 auf EUR 140,00 verdoppelt. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Auch die Verstöße gegen die Bildung einer Rettungsgasse werden künftig härtet bestraft. Hier wird es künftig ebenso ein Fahrverbot von einem Monat geben.

Die gute Nachricht für die Autofahrer ist, dass das Fahrverbot nicht angetastet wird. Ursprünglich sollte ein Fahrverbot bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bzw. 26 km/h auferlegt werden. Es bleibt allerdings bei der bisherigen Regelung, dass ein Fahrverbot erst ab 31 km/h (Innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) verhängt wird. Bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres bleibt es bei einer Verhängung des Fahrverbots von einem Monat.

Derzeit ist noch nicht bekannt, ab wann die Änderung des Bußgeldkatalogs gelten sollten. Der Bundesrat wollte die Änderungen jedoch schnellstmöglich umsetzen.

Haben Sie ein Bußgeld erhalten und benötigen Hilfe, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir überprüfen bundesweit die Bußgeldbescheide und setzen uns für Sie ein, wenn ein solcher zu Unrecht gegen Sie ergangen ist.