Die Probefahrt

Die Probefahrt

Die Probefahrt

Zum Kauf eines Fahrzeugs gehört untrennbar die Probefahrt. Verständlich, denn der Käufer will nicht die Katze im Sack kaufen; er will sein zukünftiges Fahrzeug vor dem Kauf testen, erleben, spüren.

Die Probefahrt birgt jedoch eine Vielzahl an Unwägbarkeiten und Risiken, deren sich der Verkäufer erst im Fall eines Falles bewusst wird.

In vielen Fällen möchte auch der potentielle Käufer das Fahrzeug auch alleine, ohne den Verkäufer, Probe fahren.

Das Risiko, dass der potentielle Käufer das Fahrzeug beschädigt ist bei der Probefahrt hoch. Er fährt mit einem Fahrzeug, das er weder hinsichtlich seiner Motorleistung noch seiner Abmessungen, kennt und sich hieran erst gewöhnen muss.

 

I. Vorschau und Nachschau

Eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs durch Verkäufer und Käufer liegt deshalb im Interesse beider.

Das Fahrzeug sollte vor Antritt der Probefahrt auf vorhandene Schäden durchgesehen werden, nach Beendigung der Probefahrt schauen ebenfalls Verkäufer und Käufer nochmals gemeinsam das Fahrzeug durch.

Vorhandene Schäden am Fahrzeug sollten schriftlich dokumentiert werden und die Dokumentation von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Hierdurch verhindern Sie die spätere unangenehme Frage, wer einen zuvor nicht entdeckten Schaden zu ersetzen hat.

Fahrzeugzustand vor und nach der Probefahrt prüfen, Schäden schriftlich festhalten.

II. Absicherung für die Probefahrt

Was bei einem Händler meist problemlos mit einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abgedeckt ist, stellt sich beim privaten Verkäufer als großes Problem heraus:

Was tun, wenn das Fahrzeug während der Probefahrt verunfallt.

Ist der Unfall fremdverschuldet kann sich der Eigentümer zumindest an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden, um seinen Schaden ersetzt zu verlangen.

Ist der Unfall selbstverschuldet, muss er sich an den Fahrer oder die eigene Kaskoversicherung (mit der Folge der Rückstufung) halten. Ob der dann tatsächlich hinreichende Mittel hat, um den Schaden zu bezahlen, ist fraglich.

Die einfachste Lösung wäre es, die Kaufsumme vorweg zu verlangen bzw. zu hinterlegen.

Mit Schadenersatzansprüchen könnte der Verkäufer dann aufrechnen und nur noch den Differenzbetrag zurückgeben, wenn das Fahrzeug verunfallt und der Käufer den Vertrag dann nicht abschließt.

Die wenigsten Käufer werden sich hierauf jedoch einlassen.

Der Verkäufer wird ein Restrisiko deshalb nicht vermeiden können.

Um dieses Restrisiko allerdings so gering als möglich zu halten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Vor der Probefahrt vom Käufer den Ausweis und den Führerschein verlangen und kopieren oder die wesentlichen Daten (Personalien, Ausweis-ID) abschreiben und deren Richtigkeit vom Gegenüber bestätigen lassen.

Immer Personalausweis und Führerschein des Fahrers kontrollieren.

Es ist insbesondere auch zu prüfen, ob der Interessent die richtige Führerscheinklasse besitzt und mit dem Fahrzeug fahren darf. Wer dies nicht prüft kann sich des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG schuldig machen.

Wer ein gutes Verhandlungsgeschick hat, kann mit dem Käufer die Hinterlegung einer Kaution vereinbaren.

Bietet der Interessant dann sein Fahrzeug als Pfand an, sollte der Verkäufer die Vereinbarung schriftlich fixieren. Ein gesetzliches Pfandrecht besteht nicht. Alleine die Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht ausreichend.

Im Fall eines Unfalls sollte in jedem Fall der Schaden unverzüglich nach Rückkehr von der Probefahrt mittels aussagekräftiger Lichtbilder dokumentiert werden. Den Unfallhergang sollten Verkäufer und Käufer schriftlich und möglichst genau festhalten.

Zusammenfassend: Alle Vereinbarungen schriftlich dokumentieren, Bilder vom Schaden fertigen, Unfallhergang aufschreiben, Haftpflicht- und Kaskoversicherung ggfls. informieren um den eigenen Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer nachzukommen.

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