Weiterer Erfolg gegen Volkswagen

Weiterer Erfolg gegen Volkswagen

Die Kanzlei Zipper und Partner hat es erneut geschafft einen Kunden von Volkswagen glücklich zu machen. Das Landgericht Heidelberg hat in einem weiteren Abgasskandal-Verfahren entschieden, dass dem Volkswagenkunden der Kaufpreis zurückzuerstatten ist und zwar am Wohnort des Klägers.

Der Kläger kaufte einen Volkswagen Tiguan Sport mit einem 2,0 TDI bei Volkswagen. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug manipuliert wurde, wurde der Kaufvertrag angefochten. Aufgrund der weiteren Weigerung den Kaufpreis zu bezahlen, wurde Klage am Wohnort des Klägers erhoben.

Das Landgericht Heidelberg hat in seiner Entscheidung vom 11.05.2018 festgestellt, dass dem Kläger sowohl ein Anspruch aufgrund der wirksamen Anfechtung als auch aufgrund deliktischer Haftung zusteht. Das Landgericht hat dabei eine sittenwidrige Schädigung der Volkswagen AG bestätigt.

Die sittenwidrige Schädigung hat das Landgericht Gericht aufgrund des Inverkehrbringens von Dieselmotoren angenommen, deren Motorsteuerungssoftware so programmiert war, dass sie den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand erkannte und die Abgasbehandlung in den Betriebsmodus 1 versetzte. Volkswagen stellte die Dieselmotoren gerade mit dem Ziel her, dass diese in ihre Fahrzeuge eingebaut werden und an den Endkunden verkauft werden.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Programmierung des Dieselmotors gesetzeswidrig ist, weil es sich um eine verbotene Abschaltvorrichtung nach den EU-Normen handelt. Eine Schadstoffmessung auf einem Prüfstand ist nur dann sinnvoll und lässt einen Vergleich von Fahrzeugen verschiedener Hersteller dann zu, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Straße gegeben ist.

Diese sittenwidrige Schädigung des Volkswagenkonzerns berechtige den Käufer den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Kunde hat daher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der gezogenen Nutzungen.

Auch die wirksame Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund einer arglistigen Täuschung von Volkswagen hat das Gericht bestätigt. Auch aus diesem Grund ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Dieses Urteil ist ein weiter Schritt zu einer fairen Haftungsverteilung. Ein Kfz-Hersteller muss für das Treiben seiner Entscheider einstehen, wenn Manipulationen in einem solchen Umfang begangen werden.

Sind Sie ebenfalls ein betroffener des Abgasskandals? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.