Erfolgreiche Klage gegen VW

Erfolgreiche Klage gegen VW

Das Landgericht Lüneburg hat mit seiner Entscheidung vom 21.04.2016 einem Käufer von VW Passat das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt. Das Fahrzeug des Käufers war vom Abgasskandal betroffen. Aus diesem Grund ist der Käufer nach einer Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückgetreten. Der Verkäufer hatte den Rücktritt als unbegründet zurückgewiesen.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung ausführlich dar, weshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten durfte.

Es stellte zunächst wie alle anderen Gerichte bisher zutreffend fest, das Fahrzeuge mit dem eingebauten Motor des Typs EA 189 mangelhaft sind. Denn die zugesicherten Abgaswerte können nur dann erreicht werden, wenn das Fahrzeug feststellt, dass es sich auf einem Prüfstand befindet und die Motoreinstellung daraufhin abgeändert wird.

Wichtig war, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt hat. An dieser Hürde sind die bisherigen Klagen gegen die VW-Verkäufer gescheitert.

Das Gericht stellte auch zutreffend dar, dass die Pflichtverletzung des Händlers nicht unerheblich ist, obwohl die Händler und der Hersteller Volkswagen behaupten, dass der Aufwand für das Software-Update lediglich ca. 30 Min. dauert und mit ca. EUR 100,00 verbunden ist. Aus diesem Grund durfte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Urteil des Landgerichts Lüneburg wird hoffentlich den verärgerten VW-Kunden Mut geben, ihre Ansprüche gegenüber dem VW-Konzern durchzusetzen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich über die Internetseite www.vw-klagen.com weiter informieren. Gerne beraten wir Sie persönlich und bieten Ihnen individuellen Lösungen an.