Ist heute die StVO aus 1970 gültig?

Ist heute die StVO aus 1970 gültig?

Nach dem die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahr 2020 aufgrund eines Zitierfehlers nicht anwendbar ist, ist nun der Verdacht entstanden, dass die Änderungen der StVO in den letzten Jahrzehnenten ebenfalls ungültig sein sollen.

Der Deutschen Presse-Agentur soll ein Schreiben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums an das Bundesverkehrsministerium vorliegen, wonach genau das behauptet wird.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium behauptet darin, dass auch die Neufassung der StVO im Jahr 2013 und 2009 das Zitiergebot verletzt und daher unwirksam sein dürften. Das Bundesverkehrsministerium soll diese Rechtsauffassung prüfen und etwaige Schritte schnellstmöglich unternehmen.

Sollte die Rechtsauffassung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums zutreffend sein, so würde das bedeuten, dass die StVO aus dem Jahre 1970 gültig wäre. Demnach wären insbesondere die Regelungen zu Bußgeldern und Fahrverboten deutlich milder.

Es erscheint daher sinnvoll die Bußgeldverfahren nicht rechtskräftig werden zu lassen und abzuwarten, wie das Bundesverkehrsministerium reagiert. Denn rechtskräftig gewordene Bußgeldverfahren werden in der Regel nicht zurückgenommen. Teilweise wird lediglich auf die Vollstreckung verzichtet. Allerdings werden die eingetragenen Punkte weiterhin berücksichtigt.

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