Montagsfahrzeug – Rücktritt vom Kaufvertrag

Montagsfahrzeug – Rücktritt vom Kaufvertrag

Kommt es bei einem Fahrzeug in einem kurzen Zeitraum vermehrt zum Auftreten verschiedener Mängel, die nicht nur stören sondern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen, kann dies zum Rücktritt berechtigten.

In dem von dem Kammergericht Berlin (Az. 12 U 35/08) zu entscheidenden Fall waren innerhalb von 7 Monaten 9 schwerwiegende Mängel am Fahrzeug eingetreten, das Fahrzeug musste mehrfach in die Werkstatt gebracht werden.

Zwar ist dem Verkäufer eine zweifache Nachbesserung des Fehlers einer Kaufsache zu ermöglichen, bevor der Rücktritt ausgeübt werden kann, doch ist bei einem derart gehäuften Auftreten von Mängel innerhalb einer kurzen Zeitspanne wie im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass die Kaufsache insgesamt mangelhaft ist (Montagsauto) und dem Käufer eine abermalige Reparatur nicht zuzumuten ist.

Geschrieben von Rechtsanwalt Frederick Pitz am Samstag, 23. Juli 2011