Sittenwidrige Schädigung bei 3,0 Motoren

Sittenwidrige Schädigung bei 3,0 Motoren

Das OLG Frankfurt hat in zwei Fällen (Urteil vom 24.02.2021, Az. 4 U 257/19; Urteil vom 24.02.2021, Az. 4 U 274/19) die Audi AG zur Rückabwicklung verurteilt, nachdem sittenwidrige Schädigung bei 3,0 Motoren der Audi AG festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um den Nachfolger des in den Medien vielfach erwähnten Motors mit der Bezeichnung EA 189.

Nach der Pressemitteilung des OLG Frankfurt wurde bei den Fahrzeugen Audi SQ5 mit einem 3,0 Liter-Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer schnellen Aufwärmfunktion festgestellt. Die schnelle Aufwärmfunktion würde nahezu ausschließlich auf dem Prüfstand anspringen. Bei dem alltäglichen Gebrauch wird diese Abgasreinigungsfunktion nur unter selten eintretenden Umständen aktiv.

Die Sittenwidrigkeit hat das Gericht damit begründet, dass die Audi AG ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht hatte, dessen Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert worden sei, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten würden. Hier liege eine versteckte Abschalteinrichtung vor. Es seien Parameter für die Motoraufwärmfunktion vorgegeben worden, die auf den Prüfstand zugeschnitten gewesen seien und gewährleisteten, dass die Funktion dort wirkte.

Die Entscheidung, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verbauen, ist der Audi AG zuzurechnen. Nach dem unstreitigen Vortrag der jeweiligen Kläger sei sie mit Wissen des vormaligen Vorstands der Audi AG oder zumindest einzelner Vorstandsmitglieder getroffen worden.

Die Audi AG ist daher zur Rücknahme der Fahrzeuge verurteilt worden. Die Kläger haben den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erhalten.

Auch wir führen zahlreiche Verfahren gegen die Volkswagen AG und Audi AG bezüglich der Manipulation der 3,0 Motoren von Audi AG.

Gerne würden wir auch Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen. Hierzu können Sie sich gerne an die Kanzlei Zipper und Partner wenden.