Widerrufsrecht des Autokäufers bei finanzierten Kaufverträgen

Widerrufsrecht des Autokäufers bei finanzierten Kaufverträgen

Widerrufsrecht des Autokäufers bei finanzierten Autos:

Ein Widerrufsrecht steht dem Autokäufer zu, der sich sein Auto finanziert, also den Kaufpreis über ein Darlehen finanziert hat. Wenn in dem Darlehensvertrag nicht gesetzeskonform über das Widerrufsrecht belehrt wird, kann man den Kaufvertrag auch jahre später noch widerrufen.

Die Kreditverträge und Leasingverträge von vielen Autobanken sind fehlerhaft. Die Folge der fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Autobank ist für den Käufer gut, für die Bank schlecht:

Käufer, die den Kaufpreis ihres Wagens nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Verkäufer also dem Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbeschränkt widerrufen.

Sie erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Fahrzeug, das sie ja zuvor finanziert hatten, zurückgeben.  In mehreren Gerichtsverfahren steht die VW Bank auf der Beklagtenseite und in einigen Verfahren ist auch die Mercedes Benz Bank verklagt worden.

In den bisher vorliegenden Gerichtsentscheidungen wurde die VW Bank verurteilt. Der Käufer kann das Fahrzeug zurückgeben und der Darlehensvertrag wird vorzeitig beendet. Die Anzahlung und die Raten erhält der Käufer zurück. Er muss aber für die gefahrenen Kilometer Wertersatz bezahlen.

In der schwierigen Problematik im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, den Fahrverboten für die Innenstädte und den sich daraus ergebenden Folgen für die Autobesitzer erscheint diese Vorgehensweise erfolgversprechend zu sein.

Kreditverträge von Autobanken sind oft unvollständig und widersprüchlich

Die VW-Bank ist bei der Information ihrer Kreditkunden nicht sorgfältig vorgegangen. Auch die Prüfung der Finanzierungsverträge von anderen Autobanken ergibt ein jämmerliches Bild:  Sie sind meist fehlerhaft. Teilweise fehlen Angaben, zu denen die Bank Kunden gegenüber gesetzlich verpflichtet ist. In anderen Finanzierungsverträgen sind die Informationen unvollständig, widersprüchlich und verwirrend.

Mit zu den häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen gehört die Aufklärung über den Widerruf gegenüber dem Händler.

Der Widerruf des VW Kredits oder des Mercedes Benz Kredits stellt also eine echte Chance für Fahrer von Dieselskandal Autos dar.

 

Die Folge der Fehler im Auto Kredit Vertrag: Die Kunden können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Tun sie das, muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Die Kunden müssen im Gegenzug das Auto zurückgeben.

Für Fahrer von Diesel-Skandal-Wagen dürfte der erfolgreiche Widerruf und damit die Ausübung des  Widerrufsrechts gerade zur rechten Zeit kommen: Der Widerruf von ab 13. Juni 2014 geschlossenen VW-Bank Kreditverträgen bringt vom VW-Skandal Betroffenen einen richtigen Vorteil.

Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Kläger nach dem erfolgreichen Widerruf des Vertrags keine Zahlungen mehr leisten muss. Allerdings ist er zum Wertersatz verpflichtet.

Der Widerruf war erfolgreich, weil der Kreditvertrag nicht genau genug informiert über die Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Pflicht, für die Benutzung des finanzierten Autos zu zahlen, entfällt auch bei nach 13.6.2014 geschlossenen Verträgen nur, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder grob unzureichend ist.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen: 4 O 150/16 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Widerruf erfolgreich ist, da die Volks­wagen Bank Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt. Deshalb können die betroffenen Verbraucher ihren Kreditvertrag auch nach Jahren noch widerrufen. Der Darlehensnehmer muss das Darlehen nicht mehr zurückzahlen, sondern bekommt gegen Rückgabe des Fahrzeugs seine Anzahlung und nahezu seine gesamten bisher gezahlten Kreditraten zurück.

Für die bisher mit dem Auto zurückgelegten Kilometer hat der Kläger Wertersatz zu bezahlen.

Wenn Sie Ihren Autokredit widerrufen wollen, kontaktieren Sie die Rechtsanwälte Zipper & Partner in Schwetzingen. Wir sind bundesweit für unsere Mandanten da. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin unter 06202/859480 oder per  e-mail an info@rechtsanwalt-schwetzingen.de